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Überprüfung elektrischer Anlagen - E-Check:

Überprüfung elektrischer Anlagen - E-Check

Wir überprüfen Ihre Anlage nach Mängel und gültigem Sicherheitsstandard bzw. gültiger Norm (E8001-6-61/62/62)

Folgende Überprüfungen führen wie im Privaten sowie im Gewerblichen Bereich durch:

·   Erstprüfung (ÖVE/ÖNORM E8001-6-61)

Erstprüfung ÖVE/ÖNORM E8001-6-61 ist bei Abschluss der Errichtung der Elektroinstallation durchzuführen.

 

·     Außerordentliche Prüfung (ÖVE/ÖNORM E8001-6-62)

Wenn bei einer bestehenden Anlage noch kein Anlagenbuch vorhanden ist, muss diese durch eine „außerordentliche Prüfung“ überprüft und das Ergebnis in einem Anlagenbuch dokumentiert werden.

 

·     Wiederkehrende Prüfungen (ÖVE/ÖNORM E8001-6-62)

Der Betreiber der Anlage ist verprlichtet Prüfungen an der Elektroinstallation durchzuführen. Die Prüffristen sind:

  • Alle 10 Jahre in Büros, Häusern, Wohnungen

  • Alle 1-5 Jahre in Betrieben je nach Beanspruchung und Betriebsanlagengenehmigung

  • Mieterwechsel: Vermieter sind seit 2010 verpflichtet sicher zu stellen, dass die elektrische Anlage den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht.

 

·   Anlagenbuch und Prüfbefund (ÖVE/ÖNORM E8001-6-63)

Das Anlagenbuch ist eine Sammlung von Anlagendokumentationen und Prüfprotokollen der elektrischen Anlage. Im Anlagenbuch sind Schaltpläne sowie sämtliche Prüfprotokolle gesammelt.

 

Überprüfung elektrischer Anlagen

Erstprüfung, Außerordentliche Prüfung, Wiederkehrende Prüfung, E-Check


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